Im Zeichen der Coronakrise wird Ostern dieses Jahr für viele Menschen in Deutschland anders als sonst – trotz frühlingshaftem Wetter. Wanderfreunde haben es in diesem Jahr schwer. Wandertouren oder Fernwanderungen fallen aktuell aus und man keine genaue Perspektive, wann man Wandertouren wieder unternehmen kann.
Zu Ostern gelten auch die Ausgangsbeschränkungen und Kontaktverbote, um die Ausbreitung des Coronavirus zu bremsen. Die Bundesländer haben allerdings andere Regeln, was erlaubt ist und was nicht. Bei Verstößen drohen Bußgelder und dies kann ziemlich ins Geld gehen.
Was ist an Ostern während der Corona-Pandemie erlaubt? Wandern?
In Deutschland dürfen Bürger draußen nur noch zu zweit oder mit Mitgliedern des eigenen Hausstandes unterwegs sein – von Ausnahmen abgesehen. Diese Sonderfälle unterscheiden sich in den Bundesländern. In Nordrhein-Westfalen dürfen sich auch in gerader Linie Verwandte gemeinsam im Freien aufhalten, wenn sie Abstand halten.
Bayern, Sachsen, Berlin, Sachsen-Anhalt, Brandenburg und das Saarland haben strengere Regelungen, dort gelten Ausgangsbeschränkungen. Die eigene Wohnung darf nur aus "triftigem Grund" verlassen werden – also zum Arbeiten, Einkaufen oder für Arztbesuche.
Sport und Bewegung an der frischen Luft sind zwar erlaubt und damit auch Spaziergänge. In Sachsen und im Saarland ist das nur allein, mit einer weiteren Person oder mit Mitgliedern des gleichen Haushaltes gestattet. In Bayern dagegen dürfen Menschen nur allein oder mit Personen aus derselben Wohnung draußen unterwegs sein.
Picknick im Park
Oster-Picknicks im Park oder am See müssen dieses Jahr vielerorts ausfallen. Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt ahnden das gemütliche Zusammensitzen und Essen beispielsweise mit 250 Euro pro Person. Hamburg untersagt die Zubereitung und den Verzehr von Speisen unter freiem Himmel – also sowohl Picknicks als auch Grillen.
In Bayern sind die Maßnahmen noch am Härtesten Dort sind längeres Verweilen, Picknick oder Grillen im öffentlichen Raum verboten. Dazu gehört auch längeres Sitzen auf einer Parkbank. Das ist auch in den meisten anderen Bundesländern nicht erlaubt. Die Frage ist, was "länger" bedeutet – das liegt im Ermessen der Polizei. Ein paar Minuten Ausruhen auf einer Bank sind meist in Ordnung.
In Hessen stellte das Innenministerium klar, dass es erlaubt sei, kurz etwas zu verzehren, genau wie ein Sonnenbad möglich ist. Ein ausgiebiges Picknick sei aber verboten.
In Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg haben viele Gemeinden ein Verweilverbot ausgesprochen - und dazu gehört beispielsweise auch das Liegen auf einer Wiese.
In Berlingibt es seit Anfang April eine Lockerung der Regeln: Es ist erlaubt, sich zu zweit auf einer Decke oder einer Parkbank auszuruhen, wenn ein Mindestabstand von fünf Metern eingehalten wird. Auch Schachspielen und Angeln sind erlaubt.
Die Bremer dagegen dürfen picknicken, aber nur mit der Familie, Menschen aus dem eigenen Haushalt und höchstens einer weiteren Person. Auch auf einer Bank dürfen sie verweilen.
Ausflug machen
Die Bürger sollen zu Ostern auf private Reisen verzichten – und damit auch auf Ausflüge. Die Regelungen sind in den Bundesländern allerdings unterschiedlich.
In Niedersachsen sind Tagesausflüge etwa in die Lüneburger Heide erlaubt. In Mecklenburg-Vorpommern ist dagegen eine Stippvisite zu Badeorten an der Küste oder der Seenplatte untersagt.
In Sachsen dürfen sich Bürger nur im Umfeld des Wohnbereichs bewegen – also nicht zu einem Ausflug aufbrechen. Schleswig-Holstein erlaubt Tagesausflüge, aber nur für Bürger des eigenen Bundeslandes.
Darüber hinaus sind viele beliebte Ausflugsziele sowieso geschlossen: Viele Gemeinden riegeln Parkplätze und Sehenswürdigkeiten ab, damit keine Besucher kommen. Die Nord- und Ostseeinseln sind ebenfalls für Besucher gesperrt. Das Bayerische Innenministerium und der Deutsche Alpenverein rufen dazu auf, nicht in die Berge zu fahren.
Fazit
Unter diesen ganzen Beschränkungen sind die Wandermöglichkeiten begrenzt. Tolle Wandertouren müssen wohl vertagt werden. Trotzdem kann man eine kleine Wandertour bis zu zwei Stunden in der vertrauten Umgebung einplanen und die nähere Region neu entdecken. So geht man halt alleine oder zu zweit mit dem Partner und hält sich an die jeweiligen Bestimmungen des Bundeslandes. Zunächst ist es erst einmal wichtig, durch diese Krise zu kommen. Also bleiben sie mobil und gesund.